
Landwirte müssen für Schäden aufkommen, die seine Tiere beim Viehtrieb an Fahrzeugen verursachen können.
Foto: Scheschonka
Landwirt haftet beim Viehtrieb für beschädigte Fahrzeuge
Treibt ein Landwirt sein Vieh von einer Fläche zur anderen, haftet er, wenn die Tiere dabei Autos beschädigen. Auch wenn diese unerlaubt abgestellt sind.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz. Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der sein Auto am Rande eines Feldweges neben einer Baustelle abgestellt hatte. Daneben weideten Kühe auf einer Wiese. Diese wollte ein Bauer auf eine andere Weide treiben. Zwischen Baustelle und Auto waren nur wenige Meter Platz.
Bauer bestreitet Schuld
Der Bauer stellte sich mit dem Rücken vor das Auto und ließ die Kühe vorbeilaufen. Danach war eine Delle am Auto zu sehen. Der Bauer bestritt die Schuld seiner Kühe. Der Autofahrer klagte – und bekam Recht. Einen Grund für einen augenblicklich nötigen Viehtrieb ergab sich für die Richter nicht.