
Praktischer Fahrunterricht darf weiterrhin stattfinden, sagt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
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Fahrunterricht bleibt weiterhin erlaubt
Niedersachsens Fahrschulen dürfen ihren Schülern trotz der pandemiebedingten Beschränkungen weiter praktischen Fahrunterricht anbieten.
OVG sorgt für Klarheit
Für entsprechende Klarheit hat am Mittwoch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gesorgt. Ein Betreiber von Fahrschulen im Landkreis Gifhorn hatte beantragt, das Verbot des Präsenzunterrichts in der außerschulischen Bildung aufzuheben. Das verwarf das OVG zwar als unzulässig, allerdings nur, weil der Fahrunterricht nach Auffassung des Gerichts gar nicht von dem Verbot betroffen ist.
Irreführende Mitteilung
Hintergrund des Urteils ist, dass die Landesregierung in der Begründung der jüngsten Corona-Verordnung „nachrichtlich“ erklärt hatte, das Verbot gelte jetzt auch für den sogenannten „aufsuchenden Unterricht“, zu dem der Fahrunterricht gehört.
Land muss die Kosten tragen
Der Verordnungstext blieb aber unverändert. Die Kosten für das Eilverfahren muss Niedersachsen tragen, weil es suggeriert habe, der Fahrunterricht sei verboten worden.