
Wer Verkehrskontrollen filmt, muss mit juristischen Folgen rechnen.
Foto: Wüstneck/dpa-
Beifahrer darf Polizist nicht filmen
Wer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle filmt, begeht damit unter Umständen eine Straftat – und muss mit einer Verurteilung rechnen.
Das zeigt ein Urteil des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht München, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Vertraulichkeit des Wortes
Der Fall: Zwei Polizisten kontrollierten ein Auto. Der 21-jährige Beifahrer filmte das Gespräch zwischen seinem Freund, den Beamten und sich mit seinem Smartphone. Mehrfach wies ein Beamter darauf hin, dass dies nicht gestattet sei. Rechtsgrundlage hierbei ist §201(1) StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Denn auch das, was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sagt, kann unter nichtöffentliche Rede fallen.
Strafe: Web-Kursus
Das Jugendschöffengericht verurteilte den Mann, blieb aber milde. Der 21-Jährige wurde zur Teilnahme an einem „Korrekt-im-Web-Kursus“ verurteilt. Der solle ihm einschlägige Kenntnisse bei der Verwendung elektronischer Geräte vermitteln und so künftige weitere Straftaten verhindern.
Beifahrer darf Polizist nicht filmen Wer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle filmt, begeht damit unter Umständen eine Straftat – und muss mit einer Verurteilung rechnen.