Wer Rettungsdiensten den Weg versperrt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.

Wer Rettungsdiensten den Weg versperrt, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.

Foto: Skolimowska/dpa

Auto & Verkehr

Eine Minute Behinderung reicht für eine Strafe

2. Juli 2022 // 18:10

Wer mit seinem Fahrzeug Rettungskräfte auch nur eine Minute behindert, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen.

Rettungswagen behindert

Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az.: III-4 RVs 2/22). Der Fall: Bei einem Unfall erlitt eine ältere Radfahrerin eine stark blutende Kopfverletzung. Ein Ersthelfer hatte sein Auto auf der Fahrbahn abgestellt, die Polizei ihren Streifenwagen schräg gegenüber. Durch die verbleibende Lücke konnte der Verkehr einspurig hindurchfließen. Der Angeklagte erreichte die Unfallstelle kurz vor dem mit Blaulicht und Signalhorn kommenden Rettungswagen. Er sah die Radfahrerin mit einer blutenden Kopfverletzung am Boden liegen sowie den herannahenden Rettungswagen. Dennoch hielt er vor der Lücke und versperrte so den Weg zur Unfallstelle. Erst nach mehrmaliger Aufforderung der Polizei fuhr er ein Stück weiter. Dort öffnete er wieder seine Fahrertür.

Gericht verurteilt angeklagten Autofahrer

Der Rettungswagen, der ohne Signalhorn weitergefahren war, musste erneut stoppen. Insgesamt verzögerte sich dessen Ankunft mindestens um eine Minute. Es folgte: eine Anzeige. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt – wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und falscher Verdächtigung. Denn wenn jemand den Weg zum Unfallort versperrt, wird dies bereits als Gewalt gewertet – und als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bestraft.