
Auch wenn Verzögerungen auftauchen: Eine Versicherung kann auch bei überlanger Reparaturdauer den Nutzungsausfall für unverschuldet Geschädigte nicht verweigern.
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Lieferengpass: Entschädigung auch für langen Nutzungsausfall
Kommt das Auto nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstatt, kann für diese Zeit eine Entschädigung für den Nutzungsausfall fällig werden.
Auch bei längerer Reparatur
Das gilt auch, wenn die Reparatur länger dauert. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Lieferengpass verzögert die Arbeiten
Der Fall: Nach einem Unfall kam das Auto zur Reparatur in eine Werkstatt. Allerdings verzögerten Lieferschwierigkeiten bei einem Airbag-Modul die Arbeiten stark. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte nur 31 Tage Entschädigung für den Nutzungsausfall zahlen. Der Mann wollte aber für die gesamten 104 Tage entschädigt werden, in denen das Auto in der Werkstatt war - und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Das Gericht sprach ihm die volle Entschädigung zu.
Nicht zum Nachteil des Geschädigten
Die Begründung: Tauchen Verzögerungen auf, können diese nicht zum Nachteil des Geschädigten gehen. Ebenfalls besteht für diesen keine Pflicht, selbst bei anderen Werkstätten oder beim Autohersteller nach der Verfügbarkeit der Ersatzteile zu forschen. Mit einer Teilreparatur müsse sich der Mann auch nicht zufrieden geben. (dpa)