
Oft geht es um Leib und Leben: Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene ist Platz zu machen.
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Rettungswagen mit Martinshorn hat Vorrang im Straßenverkehr
Nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort Platz machen - er hat auf der Straße Vorrang.
Rote Ampeln überfahren
Einsatzfahrzeuge mit Warnsignal seien grundsätzlich von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung befreit, erklärt Oliver Maier, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie dürften also sowohl rote Ampeln überfahren oder auch von der verkehrten Seite in eine Einbahnstraße hineinfahren.
Sonderrechte mit Blaulicht
Unterschieden wird hier jedoch zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht. „Sonderrechte haben Einsatzfahrzeuge, wenn sie nur mit dem Blaulicht unterwegs sind“, sagt Maier. In dem Fall sind sie nicht mehr an die Straßenverkehrsordnung gebunden. „Allerdings müssen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht sofort freie Bahn schaffen“, sagt Maier. Blaues Blinklicht allein gewähre keinen Vorrang, mahne aber zu erhöhter Vorsicht.
Was viele Verkehrsteilnehmer bei dieser Regelung oft falsch machen, lest Ihr am Sonntag, 10. April, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.