
Wer aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit nur ein Guckloch freikratzt, gefährdet sich und andere.
Foto: picture alliance/dpa
TÜV: Autoscheiben komplett von Schnee und Eis befreien
Wer sein Auto im Winter draußen parken muss, kommt ums Eiskratzen oft nicht herum. Nur notdürftige Gucklöcher sind gefährlich und kosten Bußgelder.
Bußgeld möglich
Wer aus Zeitdruck oder Bequemlichkeit nur ein Guckloch freikratzt, gefährdet sich und andere, so der TÜV Thüringen. Wer zudem mit beeinträchtigter Sicht Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Gegen beschlagene Scheiben können Heizung und Fahrzeuggebläse etwas ausrichten. Aber bei Eis und Schnee helfen nur Eiskratzer und Schneebesen.
Spiegel nicht vergessen
Für guten Rundumblick sollten Front- und Heckscheibe sowie die Seitenscheiben frei von Eis und Schnee sein. Ganz wichtig: nicht die Außenspiegel vergessen. Denn schon beim Ausparken fehlt sonst die Orientierung nach hinten.
Dach von Schneemassen befreien
Bei starkem Schneefall sind auch die Schneemassen von Hauben und Dach zu räumen. Wer das nicht tut, riskiert unterwegs zum einen, dass von der Motorhaube wehender Schnee die Sicht durch die Frontscheibe behindert. Oder aber ganze Schneemassen vom Dach nach vorn rutschen und die Sicht nehmen. Außerdem werden andere Verkehrsteilnehmer vom wegfliegenden Schnee behindert. (dpa)