
Für Babyschalen und Kindersitze, die entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, gilt, dass der rechte Airbag vorn deaktiviert werden muss, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz mitfährt.
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TÜV: Diese Regeln gelten für Kinder auf dem Beifahrersitz
Die Rückbank ist sicherer, um den Nachwuchs im Auto mitzunehmen. Wer sein Kind vorn im Blick haben möchte, darf es aber auch auf den Beifahrersitz setzen.
Nur in passendem Kindersitz
Kindersitzpflicht und Airbag-Regel müssen dabei aber eingehalten werden, erklärt der TÜV Süd. Für Vorder- wie Rücksitze gilt gleichermaßen, dass Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter sind, stets nur in einem passenden Kindersitz mitfahren dürfen.
Airbaig muss deaktiviert werden
Zudem sollte man in der Gebrauchsanweisung des Autos nachschlagen, was der Hersteller für die Mitnahme eines Kindes auf dem Beifahrersitz vorgibt. Speziell für Babyschalen und Kindersitze, die entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet sind, gilt laut Gesetz: Der rechte Airbag vorn muss deaktiviert werden, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz mitfährt.
Erhebliche Verletzungsgefahren
Geht das nicht, ist die Mitfahrt auf rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz verboten. Denn löst der Airbag ansonsten bei einem Unfall aus, ist das Kind erheblichen Verletzungsgefahren ausgesetzt. (dpa)