
Von motorisierten Verkehrsteilnehmern geht zwar eine größere Gefahr aus, trotzdem trifft sie bei Unfällen nicht immer die alleinige Schuld.
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Unfall zwischen Fußgänger und Autofahrer: Wer haftet?
Bei Unfällen mit Autos trifft Fußgänger meist die geringere Schuld. Denn von motorisierten Verkehrsteilnehmern geht eine größere Betriebsgefahr aus.
Verkehrsregeln missachten
Obwohl von einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr eine große Betriebsgefahr ausgeht, kann Fußgängern bei gemeinsamen Unfällen die gleiche Schuld treffen - wenn diese grob fahrlässig die Verkehrsregeln missachten. Das legt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden nahe.
Mit Gehhilfe Straße überquert
In dem Fall hatte eine 81-jährige Fußgängerin mit Gehhilfe bei Dunkelheit eine Straße überqueren wollen. Sie wurder auf der zweiten Fahrbahnhälfte von einem Pkw erfasst. Sie forderte Schadenersatz, weil der Autofahrer sie hätte erkennen können und ihn deshalb die Schuld treffe.
Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung
Das Gericht entschied jedoch, auch die Fußgängerin habe offenkundig gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Diese verpflichtet dazu, vor dem Überqueren den fließenden Verkehr genau zu beobachten. Es sei anzunehmen, dass die Frau damit grob fahrlässig gehandelt habe.
Haftung zu gleichen Teilen
Weil der Autofahrer andererseits die Fußgängerin bei guter Straßenbeleuchtung und angeschalteten Fahrzeugscheinwerfern habe sehen können, sei zudem von einem Verstoß gegen das sogenannte Sichtfahrverbot auszugehen. Aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeugs sei es angemessen, dass die Frau und der Autofahrer zu gleichen Anteilen für den Schaden haften.