
Hoverboards gelten als Kraftfahrzeuge und können bis zu Tempo 30 erreichen. Man kann sie aber nicht über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichern.
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Verbraucherzentrale: Fahrt mit Hoverboard ist nicht versichert
Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboards und E-Skateboards sollten laut Verbraucherzentrale nicht nur als Weihnachtsgeschenk kritisch gesehen werden.
Gelten als Kraftfahrzeuge
Auch wenn sie sich so manchem vielleicht kurz vor Weihnachten als vermeintlich coole Geschenkidee aufdrängen: Vom Kauf sogenannter Hoverboards, E-Skateboards, E-Longboards oder vergleichbarer Elektrokleinstfahrzeuge rät die Verbraucherzentrale Hamburg ab. Diese Geräte gelten als Kraftfahrzeuge und können bis zu Tempo 30 erreichen.
Einsatz nur auf Privatgelände
Der Haken: Sie haben weder Sitz noch Lenker, Bremsen oder Beleuchtung. So sind sie nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Folge: Man kann sie daher auch nicht über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichern. Ein Einsatz ist damit nur auf Privatgelände sinnvoll.
Finanzielle Folgen bei Unfall
Und eine Privathaftpflicht springt auch nicht ein. Denn die kommt laut der Verbraucherschützer nur für Schäden auf, die Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h verursachen. Wer also mit so einem Gefährt einen Unfall baut, hat keinen Versicherungsschutz und muss eigene und Fremdschäden aus eigener Tasche bezahlen. Und die Kosten für Personenschäden könnten im schlimmsten Fall bis zu mehreren Millionen Euro betragen. (dpa)