
Das private kleine Paradies auf dem Balkon gehört für viele Wohneigentümer und Mieter zum Sommer. Doch Blümchengießen kann zu Zoff führen, wenn nicht Rücksicht auf die Mitbewohner darunter genommen wird. Dazu fordert die Rechtslage nämlich auf.
Foto: Leonhardt/dpa
Blumengießen auf dem Balkon: Das müsst ihr beachten
Immer wieder beschweren sich Nachbarn und Mitbewohner eines Hauses über Gepladder von oben drüber. Der Streit ums Gießen von Balkonpflanzen landet zuweilen sogar vor Gericht. Doch die Rechtslage für Balkonien ist klar.
Gießen ist zu dulden
Regelmäßiges Gießen von Balkonblumen sei "eine sozialadäquate, normale Handlung und ist grundsätzlich zu dulden", heißt es im Wohneigentumsrecht. Das Tropfen von Blumenwasser vom Balkon auf darunter liegende Mitmenschen lasse sich nicht vermeiden, vergleichbar einem Regenguss. Doch §14 regelt darüber hinaus die Rücksichtnahme.
Rücksicht auf Mitbewohner
Regelverstoß kann teuer werden

Das private kleine Paradies auf dem Balkon gehört für viele Wohneigentümer und Mieter zum Sommer. Doch Blümchengießen kann zu Zoff führen, wenn nicht Rücksicht auf die Mitbewohner darunter genommen wird. Dazu fordert die Rechtslage nämlich auf.
Foto: Leonhardt/dpa