Wer trinkt und fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, es können auch empfindliche Strafen drohen.

Wer trinkt und fährt, gefährdet nicht nur sich und andere, es können auch empfindliche Strafen drohen.

Foto: picture alliance/dpa

Blaulicht
Bremerhaven

Betrunken im Verkehr: Ab dieser Grenze begeht ihr eine Straftat

19. Juli 2022 // 15:33

Alkohol trinken und dann ans Steuer oder aufs Rad - ist nicht so schlimm? Von wegen. Ab diesen Grenzwerten kann es richtig bitter für euch enden.

Die lauen Sommerabende laden dazu ein, sich mit einem alkoholischen Getränk an den Deich oder in den Park zu setzen. Dann noch schnell mit Auto oder Rad nach Hause - ist doch nichts Schlimmes dabei, oder? Von wegen. Das kann - auch ohne Unfall - richtig übel für euch enden, wie diese Polizeimeldungen zeigen.

22-Jähriger fährt die Einbahnstraße falsch herum

Weil ein 22-jähriger Autofahrer im Bremerhavener Stadtteil Lehe entgegen einer Einbahnstraße unterwegs war, stoppte ihn in der Nacht zu Montag, 18. Juli, die Polizei. Bei der folgenden Verkehrskontrolle im Bereich der Batteriestraße bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des jungen Mannes. Der Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der 22-Jährige pustete einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille). Eine Blutentnahme wurde angeordnet und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Wie die Polizei mitteilt, erwartet den Fahrer nun eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.

Betrunken auf zwei Rädern unterwegs

Einen Tag später, 19. Juli, zog wieder im Stadtteil Lehe ein Radfahrer die Aufmerksamkeit einer Streifewagenbesatzung auf sich. Der 30-Jährige war gegen 3.50 Uhr in Schlangenlinien auf der Hafenstraße unterwegs. Auch hier mussten die Einsatzkräfte im Rahmen der Kontrolle Alkoholgeruch im Atem des Mannes feststellen. Der anschließende Atemalkoholtest bescheinigte auch ihm die absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,6 Promille). Der Radler musste die Polizisten zur Dienststelle begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Auf ihn kommt ebenfalls eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu.

Diese Strafen erwarten euch bei diesen Werten

Die Polizei warnt: Unterschätzen Sie nicht die Auswirkungen von Alkohol auf die körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, gefährdet Sie und andere. Bitte lassen Sie Ihre Fahrräder und Fahrzeuge im Zweifelsfall stehen.

Im Straßenverkehr gelten im Zusammenhang mit Alkohol grundlegende Regeln:

  • Beim Kraftfahrzeug (Auto, E-Scooter, ...):
    • Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
    • Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden kommt.
    • Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien fahren, abruptes Bremsen und Beschleunigen, ein Unfall oder ähnliches, begehen Sie ebenfalls eine Straftat. Es drohen Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und unter Umständen die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU).
    • Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt 0,0 Promille.

  • Beim Fahrrad:
    • Auf dem Rad liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Das bedeutet, wer ab diesem Wert auf das Rad steigt, begeht eine Straftat.
    • Ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen gilt gleiches wie bei den Kraftfahrzeugführern. Also auch der Radfahrer muss bei einer Trunkenheitsfahrt mit Auswirkungen auf seine Fahrerlaubnis und der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.