Weil sie verbotenerweise mit zwei Softairwaffen hantierten, müssen zwei Jugendliche nun mit einem Bußgeld rechnen.

Weil sie verbotenerweise mit zwei Softairwaffen hantierten, müssen zwei Jugendliche nun mit einem Bußgeld rechnen.

Foto: Archiv

Blaulicht
Bremen

Bremen: Jugendliche mit Softairwaffen lösen Polizeieinsatz aus

Von nord24
19. Dezember 2018 // 13:00

Am Dienstagmittag beobachteten Zeugen zwei Jugendliche, die auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Bremer Ortsteil Habenhausen mit Pistolen hantierten. Die Polizei rückte mit zahlreichen Kräften aus. 

Softairwaffen gefunden

Sowohl im Einkaufszentrum als auch im Umfeld wurde intensiv nach den Personen gesucht. Außerhalb des Einkaufszentrums trafen die Beamten auf einen 14 und einen 15-Jährigen. Bei beiden konnte je eine Softairwaffe aufgefunden werden.

Wer trägt Kosten?

Die Waffen wurden sichergestellt und beide Personen wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, ferner wird geprüft, ob die Kosten für den Einsatz in Rechnung gestellt werden können.

Selbstgefährdung

Das Führen von Waffen, auch Softairwaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen, ist nach dem Waffengesetz verboten. Wer trotzdem eine solche Waffe bei sich trägt, gefährdet sich selbst, denn die Polizei kann zwischen einer Anscheinswaffe und einer echten im Einsatzfall nicht unterscheiden - eben weil sie sich sehr ähneln.

Bußgeld

Neben einem Bußgeld muss man auch damit rechnen, dass die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Weil sie verbotenerweise mit zwei Softairwaffen hantierten, müssen zwei Jugendliche nun mit einem Bußgeld rechnen.

Weil sie verbotenerweise mit zwei Softairwaffen hantierten, müssen zwei Jugendliche nun mit einem Bußgeld rechnen.

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