
Gleich zwei Mal mussten die Beamten der Bundespolizei am Samstag Wildpinkler am Bremer Hauptbahnhof verhaften - wegen offener Haftbefehle in anderen Angelegenheiten.
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Bremen: Knast nach Wildpinkeln wegen offener Haftbefehle
Zwei Personen hat das Wildpinkeln am Bremer Hauptbahnhofs wegen offener Haftbefehle zu einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt verholfen.
30 Tage Knast
Zunächst wurde eine 57-jährige Frau von Bundespolizisten angetroffen, die den Beamten ohne ihr anstößiges Verhalten nicht aufgefallen wäre. Die 57-Jährige war wegen eines anderen Vergehens zu einer Strafe von 300 Euro verurteilt worden, konnte diese jedoch mangels ausreichender Liquidität nicht bezahlen und muss deshalb ersatzweise für 30 Tage in der Justizvollzugsanstalt Bremen.
Beamte mit erfahrenem Blick
Dieselben Bundespolizisten trafen einen weiteren Wildpinkler: Auch dem 30-jährige Mann war der Weg zu einer öffentlichen Toilette zu weit. Und auch er wurde in anderer Angelegenheit zu einer Zahlung von 570 Euro aufgefordert, der er nicht nachkam. Er verbringt nun 57 Tage bei hinter Gittern. (ots/gmt)