
Aufgrund eines Fahrfehlers stürzte ein Vater gestern mit seinem E-Scooter. Sein vierjähriger Sohn, der dort mitfuhr, wurde dabei verletzt.
Foto: Gentsch/dpa
Bremerhaven: Vierjähriger bei Unfall mit E-Scooter verletzt
Die Beamten der Polizei Bremerhaven wurden am Dienstag, 13. September, zu einem Unfall mit einem E-Scooter gerufen. Dabei wurde ein Kind leicht verletzt.
Sturz aufgrund von Fahrfehler
Bei diesem Alleinunfall stürzte der Vater, der gemeinsam mit seinem vierjährigen Sohn auf dem E-Scooter fuhr, in Höhe der Heinrich-Brauns-Straße offenbar aufgrund eines Fahrfehlers zu Boden. Dabei erlitt der Junge leichte Verletzungen. Er wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Reinkenheide gebracht.
Hinweise der Polizei
Für die Nutzung solcher E-Scooter, die rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, gibt die Polizei Bremerhaven wichtige Hinweise: Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.