
Sieht schön aus - kann aber verdammt gefährlich sein: Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.
Foto: Zinken/dpa
Feuerwerk zündet im Ausschnitt: Mädchen schwer verletzt
Schwere Verletzungen statt Silvesterspaß. Ein Feuerwerkskörper ist einer Siebenjährigen in Sehnde bei Hannover schon vor dem Silvesterabend zum Verhängnis geworden. Eine Freundin steckte ihr einen "Sternenkreisel" in den Ausschnitt - und der zündete.
Das Mädchen hat noch versucht, sich von dem "Sternenkreisel" zu befreien
Laut Angaben der Polizei hatte die 14-jährige Freundin dem Mädchen den angezündeten Feuerwerkskörper unter die Kleidung gesteckt. Die Siebenjährige habe noch versucht, sich davon zu befreien - allerdings ohne Erfolg.
Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung
Das Kind erlitt schwere Brandverletzungen und wurde zur stationären Behandlung von ins Krankenhaus gebracht. Gegen die 14-Jährige werde wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. (dpa)
Das ist erlaubt: Feuerwerk darf ohne besondere Genehmigung nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden – allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen.


Sieht schön aus - kann aber verdammt gefährlich sein: Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.
Foto: Zinken/dpa