Die Polizei weist darauf hin, dass das Blenden mit Laserpointern im Straßenverkehr zu sehr gefährlichen Situationen führen und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Blenden mit Laserpointern im Straßenverkehr zu sehr gefährlichen Situationen führen und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Foto: picture alliance / dpa

Blaulicht

Kein Kavaliersdelikt: Autofahrer mit Laserpointer geblendet

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Von nord24
3. Januar 2022 // 11:10

Mit einem Laserpointer im Straßenverkehr zu hantieren, ist keine gute Idee. Das musste am Sonntag ein 52-jähriger Nordholzer feststellen.

35-jährigen Nordholzer muss abrupt abbremsen

Dieser hatte auf der L 135 zwischen Altenwalde und Nordholz aus seinem fahrenden Pkw heraus den Laserstrahl auf die Fahrbahn gerichtet. Er blendete dabei einen vorausfahrenden, 35-jährigen Nordholzer in seinem Pkw derart, dass dieser kurzzeitig der Sicht beraubt war und seinen Pkw abrupt abbremsen musste.

Das Blenden mit Laserpointern kann empfindliche Strafen zur Folge haben

Der Verursacher muss sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Der Laserpointer wurde beschlagnahmt, ebenso der Führerschein des Nordholzers. An dieser Stelle weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass das Blenden mit Laserpointern im Straßen-, Bahn- oder Flugverkehr zu sehr gefährlichen Situationen führen und empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. (dpa/pej)