
Streiche können ganz schön teuer werden. Eltern sollten ihre Kinder vor dem Halloween-Abend über Konsequenzen aufklären.
Foto: Jonas Walzberg
Süßigkeiten oder Strafzettel: In Bremerhaven mit Köpfchen Halloween-Laufen
Süßes oder Saures – aber nur, wenn‘s nicht in Ärger endet! Während die kleinen Gespenster durch Bremerhaven ziehen, sollten Eltern darauf achten, dass der Spaß nicht zu Streichen führt, die böse Folgen haben.
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird in Deutschland Halloween gefeiert. Kinder verkleidet als Gespenster oder Hexen ziehen los und fragen von Haus zu Haus nach Süßem oder Saurem. Möchte jemand keine Süßigkeiten herausrücken, werden demjenigen schnell mal Streiche gespielt. Harmloses Necken ist in Ordnung, jedoch sollten Eltern mit ihren Kindern über die Grenzen sprechen, da einige Streiche strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Streiche mit Konsequenzen
Sachbeschädigungen, wie das Einwickeln von Autos mit Toilettenpapier oder das Werfen von Eiern, können mit Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Außerdem müssen die Täter, oder bei minderjährigen Kindern deren Eltern, für den entstandenen Schaden aufkommen. Mitgegangen, mitgefangen: Selbst, wer nur bei einem strafbaren Streich anwesend ist, kann belangt werden.
Vorsichtig auf den Straßen
Verkehrsteilnehmer sollten am 31. Oktober besonders aufmerksam sein, da viele Kinder in der Dunkelheit unterwegs sind. Eltern sollten ihre Kinder daran erinnern, bei aller Halloween-Euphorie auf den Verkehr Acht zu geben.
In den vergangenen Jahren gab es in Bremerhaven nur wenige Halloween-Einsätze für die Polizei. Bei unerwünschten Vorfällen ist die Polizei jederzeit unter der Notrufnummer 110 erreichbar. (pm/akk)