
Diese Dinge darfst du bei der Polizeikontrolle machen.
Foto: Soeren Stache
Was Du bei einer Verkehrskontrolle darfst – und was nicht
Führerschein vergessen? Alkoholtest verweigert? Wer in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen.
Verkehrskontrolle: Was Autofahrer wissen sollten
Bundesweit gilt: Wenn die Polizei ein Fahrzeug aus dem Verkehr winkt, ist sofortiges und sicheres Anhalten Pflicht. Die Beamten dürfen jederzeit überprüfen, ob Fahrer und Fahrzeug verkehrstüchtig sind. Wer sich weigert, Anweisungen zu befolgen, riskiert 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Führerschein, Fragen, Alkoholtest – was erlaubt ist
Bei jeder Kontrolle müssen Führerschein und Fahrzeugschein im Original vorgelegt werden. Kopien genügen nicht – und das Fehlen des Dokuments kostet 10 Euro. Die Polizei darf Fragen stellen, doch Juristen raten zur Vorsicht: Auf Fragen wie „Haben Sie getrunken?“ oder „Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?“ ist ein einfaches „Nein“ oft die beste Antwort.
Ein freiwilliger Atem- oder Drogentest kann abgelehnt werden. Besteht jedoch ein konkreter Verdacht – etwa durch Alkoholfahne oder auffälliges Verhalten – kann eine Blutprobe durch einen Arzt auch ohne richterlichen Beschluss angeordnet werden. Dagegen gibt es kein Widerspruchsrecht.
Kontrolle von Handy und Fahrzeug – mit Grenzen
Das Smartphone darf die Polizei nicht ohne ersichtlichen Grund beschlagnahmen. Nur bei einem konkreten Tatverdacht – etwa bei der Nutzung einer Blitzer-App – ist das erlaubt. Der Besitz solcher Apps ist legal, die Nutzung während der Fahrt jedoch verboten.
Auch das Fahrzeug darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsucht werden. Ohne Anfangsverdacht ist es nicht erlaubt, Türen zu öffnen oder Gegenstände zu durchsuchen. Standardmäßig kontrollieren die Beamten jedoch Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Reifen, Licht und Plaketten – hier droht bei Mängeln ein Verwarnungsgeld.
Filmen erlaubt? Ein rechtlicher Graubereich
Das Filmen einer Polizeikontrolle ist rechtlich umstritten. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München kann es strafbar sein, wenn trotz mehrfacher Aufforderung weitergefilmt wird. Wichtig: Die Polizei darf Kameras oder Smartphones nur dann sicherstellen, wenn eine Gefahr für die Maßnahme besteht oder ein Beweis gesichert werden soll. Wer aus sicherer Entfernung filmt, sollte das vorher ankündigen – das schafft Transparenz und Vertrauen. Das berichtet t-online. (mca)