Land Bremen: Dienstreisen nur noch mit der Bahn
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Land Bremen dürfen bei Dienstreisen nur noch ausnahmsweise mit Flugzeug oder Taxi unterwegs sein.
Vorrang für den Klimaschutz
„Das ist klimafreundlich und stärkt den öffentlichen Personennahverkehr“, erklärte Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) am Dienstag nach einem entsprechenden Senats-Votum. Unter dem Motto „Vorrang für den Klimaschutz“ wurde ein Entwurf zur Reform des Reisekostengesetzes beschlossen, der jetzt an die Bürgerschaft weitergeleitet wird.
Nur noch bei langen Strecken
Flüge sollen nur noch bei langen Strecken vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wenn die Reisezeit mit der Bahn nicht länger als sieben Stunden dauere, seien Züge zu nutzen, hieß es.
Ausnahmen sind möglich
In begründeten Einzelfällen, wenn beispielsweise die Teilnahme aus Zeitgründen nur mit dem Flugzeug gewährleistet werden könne, sei eine Ausnahme möglich. Der Vorrang für die Bahn gelte auch, wenn im Vergleich zum Flugpreis höhere Kosten anfallen. „Damit hat Bremen auf Länderebene eine Vorreiterrolle übernommen“, teilte der Senat mit. (epd/th)