
Wenn der Zählerstand nicht vom Energieversorger abgelesen wird und der Kunde auch nicht selbst den Stand durchgibt, wird der Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.
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Bremer Verbraucherschützer raten zur Zählerablesung am Jahresende
Angesichts vielfach steigender Strom- und Gaspreise zum Jahresanfang raten Verbraucherschützer dazu, den Zählerstand am 31. Dezember abzulesen.
Geld gespart
Der aktuelle Zählerstand solle dann dem Energieversorger mitgeteilt werden. So könne mit wenig Aufwand bares Geld gespart werden, erklärte am Mittwoch die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, Inse Ewen.
Sonst wird geschätzt
"Zeigt der Zähler am 31.Dezember zum Beispiel 1.300 Kilowattstunden an, muss für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde mehr gezahlt werden", verdeutlichte Ewen. Doch wenn niemand vom Energieversorger vorbeikomme und den Zählerstand ablese und der Stand auch nicht vom Kunden durchgegeben werde, werde der Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.
Online-Portal oder Kunden-Hotline
Um das zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer dazu, aktiv zu werden. Die meisten Energieversorger böten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden könne. Sei dies nicht möglich, könne bei der Kunden-Hotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer beziehungsweise der Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.
Erhöhung um
Im Land Bremen beispielsweise erhöhen sich die Energiepreise laut Verbraucherzentrale zum Jahreswechsel um teilweise mehr als 60 Prozent. Ewen rechnete vor: "Selbst bei einem sehr sparsamen Stromverbrauch kann das im Jahr schon 300 Euro bedeuten." (dpa)