
Der Bremer Hauptbahnhof. Die Bundespolizei Hannover hat mit einer Allgemeinverfügung das Waffenverbot an mehreren Bahnhöfen in Bremen, Hamburg und Hannover verlängert.
Foto: Schuldt
Bundespolizei: Waffenverbot an Bahnhöfen verlängert
Die Bundespolizeidirektion Hannover verlängert das Waffenverbot in Bahnhöfen. Strenge Kontrollen sollen Vorfälle verhindern und die Sicherheit erhöhen. Wo das Verbot in Bremen, Hamburg und Hannover greift.
Verlängerung bis zum 30. April
Die Bundespolizei hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen und Waffen am Hauptbahnhof Bremen verlängert. Ebenso wurde sie in Hamburg und Hannover verlängert. Bis zum 30. April 2025 ist das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Reisenden und der Bevölkerung gewährleisten, da Vorfälle mit solchen Gegenständen in der Vergangenheit zugenommen haben.
Überwachung und Konsequenzen
Die Einhaltung der Verfügung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote oder Beförderungsausschlüsse. Zusätzlich können uneinsichtige Personen mit einem Zwangsgeld belegt werden. Die Regelung gilt für den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs, ausgenommen der Passage Bürgerweide. Die Bundespolizei betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.
Verfügung auch in Hamburg und Hannover
In Hamburg umfasst der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung die gesamten Gebäudeteile der Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ausschließlich Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
In Hannover gilt die Verfügung im Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige. Die „Raschplatzhalle“ sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade sind ausgenommen. (pm/yvo)