
Ein Nutria, auch Biberratte oder Wasserratte genannt, sitzt auf einer Wiese.
Foto: Stein/dpa
Diese Tiere dürfen im Land Bremen künftig gejagt werden
Zum Schutz von heimischen Arten und Lebensräumen können Nutria, Marderhund, Waschbär und Nilgans im Land Bremen künftig gejagt werden. Eine entsprechende Verordnung werde am Freitag (7. Juni) in Kraft gesetzt, teilte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr mit.
Nutrias gefährden den Deich
Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Biberratten stellten eine große Gefahr für den Hochwasserschutz dar, hieß es. Nutrias unterwühlten Deiche und könnten so ihre Stabilität gefährden.
Bremen folgt Niedersachsen
Nutria, Jungwaschbären und Jungmarderhunde dürfen mit Änderung der Jagdzeitenverordnung ganzjährig, Waschbären vom 16. Juli bis 31. März, Marderhunde vom 1. September bis 28. Februar und Nilgänse vom 1. August bis 15. Januar bejagt werden. Bremen folgt damit seinem Nachbarland Niedersachsen, das diese Regeln bereits vor kurzem eingeführt hat. (lni)

Ein Nutria, auch Biberratte oder Wasserratte genannt, sitzt auf einer Wiese.
Foto: Stein/dpa