
Die Initiative „Querdenken“ will am Samstag in Bremen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren.
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OVG Bremen bestätigt Verbot der „Querdenken“-Demo am Samstag
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Beschwerde gegen das Verbot für die geplante „Querdenken“-Demo am Samstag in Bremen zurückgewiesen.
OVG sieht erhebliche Infektionsgefahr
Das erklärte das OVG am Freitagvormittag in einer Pressemitteilung. Zur Begründung hieß es, „dass die Durchführung der geplanten Versammlung mit einer erheblichen Infektionsgefahr für die Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamten und Passanten verbunden“ sei. Damit bestätigte das OVG den Entscheid des Verwaltungsgerichtes.
Letzte Instanz Bundesverfassungsgericht
Das Bremer Verwaltungericht wiederum hatte am Mittwoch das Verbot des Bremer Ordnungsamtes bestätigt. Das Verbot sei verhältnismäßig und erforderlich, hieß es in der Begründung. Daraufhin hatten die Demo-Organisatoren Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Nun können die Veranstalter noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Bremer „Querdenker“ haben bereits angekündigt, diesen Weg gehen zu wollen.
Polizei Bremen bereitet sich vor
Die Polizei Bremen bereitet sich derweil auf einen Großeinsatz vor, um „je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen“, wie es in einer Mitteilung hieß. Mit erheblichen Verkehrsbehinderungen sei zu rechnen.
OVG Bremen bestätigt Verbot der „Querdenken“-Demo Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Beschwerde gegen das Verbot für die geplante „Querdenken“-Demo am Samstag in Bremen zurückgewiesen.