Eine Person gibt im Wahllokal ihre Stimme für die Wiederholungswahl des Berliner Abgeordnetenhaus ab.

Am 14. Mai wird die Bremische Bürgerschaft gewählt.

Foto: Sommer/dpa

Bremen

Partei „Die Rechte“ von Bürgerschaftswahl ausgeschlossen

Autor
Von nord24
24. Februar 2023 // 15:08

Der Landeswahlausschuss hat mitgeteilt, welche Parteien an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen sind. „Die Rechte“ ist nicht dabei.

18 Parteien stehen zur Wahl

18 Parteien sind laut Landeswahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 in Bremen zugelassen. Neben den etablierten Parteien, die bereits in der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind, kommen elf weitere hinzu. Dazu zählen zum Beispiel die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Grundeinkommen für Alle (GFA) oder die Partei der Humanisten (Die Humanisten).

„Die Rechte“ nicht zugelassen

Nicht zur Wahl zugelassen worden ist die Vereinigung „Die Rechte“ - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz. Innerhalb von vier Tagen kann die Partei Beschwerde beim Staatsgerichtshof gegen die Entscheidung einlegen. Dass Parteien nicht zugelassen worden sind, ist auch bei vergangenen Wahlen bereits passiert. Mitte März fällt die finale Entscheidung, welche Parteien dann auf dem Wahlzettel stehen.