In Gaststätten ist bald auch Ungeimpften wieder der Zutritt möglich.

In Gaststätten ist bald auch Ungeimpften wieder der Zutritt möglich.

Foto: Jonas Walzberg/dpa

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Senat: Kein 2G mehr in Gaststätten und weitere Lockerungen

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Von nord24
22. Februar 2022 // 16:09

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seine Sitzung am Dienstag Änderungen an der aktuellen Corona-Verordnung beschlossen.

Bürgerschaft muss zustimmen

Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Länderchefs mit dem Bundeskanzler vom vergangenen Mittwoch umgesetzt. Diese sehen Lockerungen der Corona-Maßnahmen in drei Schritten vor. Mit dem heutigen Beschluss werden die Maßnahmen im zweiten Schritt umgesetzt. Bevor die Änderungen am 4. März 2022 in Kraft treten können, muss zuvor die Bremische Bürgerschaft den Änderungen zustimmen.

Bereits Lockerungen im Einzelhandel

Der erste Schritt, die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel, wurden in Bremen bereits umgesetzt. Mit den heutigen Änderungen der Corona-Verordnung folgt der zweite Schritt.

Bürgerschaft stimmt ab

Am Donnerstag befasst sich die Bremische Bürgerschaft mit den Änderungen der Verordnung. Diese können anschließend zum 4. März 2022 im Land Bremen in Kraft treten. Mit der neuen Corona-Verordnung, die die weiteren Änderungen ab dem 20. März umfasst, befasst sich der Senat in den kommenden Wochen.

Die geänderten Regeln im Überblick:

  • Die 3G-Regel gilt künftig unabhängig von der Warnstufe unter anderem in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, beim Sport, bei den körpernahen Dienstleistungen und bei Hotelbesuchen.
  • Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Es muss die 2G-Plus-Regel angewendet werden, es gibt keine Kapazitätsbeschränkung.
  • Großveranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 6.000 Personen und unter freiem Himmel mit maximal 25.000 Personen stattfinden. Die Auslastung darf dabei innen 60 Prozent der Kapazizäz betragen, außen 75 Prozent. Es muss die 2G-Regel angewendet werden.
  • Wo 3G-, 2G- oder 2G-Plus angewendet werden, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.