
Nicole Mertgen-Sauer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bremen.
Verbraucherzentrale: Mehr Klagen über verschollene Pakete
Die Online-Bestellung erfreut sich in Corona-Zeiten großer Beliebtheit – sie ist kontaktlos. Doch auch kontaktlose Zustellalternativen haben ihre Tücken.
Zur ordnungsgemäßen Zustellung verpflichtet
Seit Beginn der Pandemie hören die Verbraucherschützer häufiger Klagen über verschollene Lieferungen. Grundsätzlich gilt: „Der Paketdienstleister ist verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß zuzustellen, das bedeutet, er muss die Lieferung grundsätzlich persönlich übergeben“, erläutert Nicole Mertgen-Sauer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Paket einfach vor der Tür oder auf der Terrasse abzustellen, reiche auch in Corona-Zeiten nicht aus, betont sie.
Abstellgenehmigung möglich
Anders sieht die Sache aus, wenn der Verbraucher eine Abstellgenehmigung erteilt und einen Abstellort selbst gewählt hat. Dann kann und darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Platz ablegen.
Warum die Verbraucherschützerin diese Variante für risikoreich hält und was sie stattdessen empfiehlt, lest Ihr am Sonntag, 27. September 2020, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.