
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von den 2-G-Regeln ausgenommen. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes Bremen.
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2G-Regeln gelten nicht für Kinder unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen.
Kein Nachweis nötig
Sie benötigen keinen separaten Nachweis, da sie regelmäßig in den Schulen getestet werden, sagt Lukas Fuhrmann vom Bremer Gesundheitsressort.
Impfung für Schwangere
Für Schwangere gebe es eine Impfempfehlung des Robert-Koch-Instituts. „Die Impfung wird auch dringend empfohlen, es häufen sich Berichte über sehr schwere Corona-Krankheitsverläufe bei ungeimpften Schwangeren“, sagt Fuhrmann.
2G gilt für Schwangere
„Das heißt: Für Schwangere gilt die 2G-Regel genauso“, betont Fuhrmann. „Im Übrigen gilt: Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ist von 2G-Regeln ausgenommen. Dafür braucht es auf jeden Fall ein ärztliches Attest.“
2G-Regeln gelten nicht für Kinder unter 16 Jahren Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen.