
Hartz-IV-Empfängern in Bremerhaven steht kein höherer Mietzuschuss zu.
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Bremerhaven: Kein höherer Mietzuschuss für Hartz-IV-Empfänger
Das Bremer Sozialgericht hat eine Entscheidung darüber getroffen, wie hoch in Bremerhaven die Miete für Hartz-IV-Empfänger sein darf.
Mietobergrenze ist rechtmäßig
Das Bremer Sozialgericht hat eine Entscheidung darüber getroffen, wie hoch in Bremerhaven die Miete für Bezieher der sogenannten Hartz-IV-Leistungen sein darf. Demnach ist die Mietobergrenze von 329 Euro Bruttokaltmiete für einen Einpersonenhaushalt, die die Stadt für die Jahre 2011 bis 2020 festgelegt hatte, rechtens. Im Oktober beschloss der Magistrat, den Betrag ab November 2020 auf 387 Euro anzuheben.
Betrag an den Mietpreisspiegel gekoppelt
In seiner Bergründung erklärte das Gericht, dass der Betrag auf Grundlage des Mietpreisspiegels festgelegt worden und dieser laut Bundessozialgericht eine zulässige Datengrundlage sei. Zwischen 2015 und 2020 hatten gleich vier Hartz-IV-Empfänger einen höheren Mietzuschuss vom Jobcenter verlangt. Diese Anträge wurden vom Gericht zurückgewiesen.