
Um sich als Spender zu registrieren, muss man zunächst eine Gewebeprobe ins Labor schicken. Dann werden die Daten in einem Register gespeichert. Manchmal müssen die Spender nach einem Umzug mühselig ermittelt werden. Das belastet die Etats der Organsiationen. Foto: Gabbert/dpa
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Kein Gebührenerlass für Suche nach Lebensrettern
Bei der Suche nach Stammzellenspendern geht es um Leben und Tod. Und es entstehen dabei Kosten. Aber der Senat will keinen Gebührenerlass.
Keine Entlastung
Der Senat sieht sich nicht in der Lage, durch eine Gesetzesänderung einen Gebührenbefreiung für die Registrier-Organsiationen zu ermöglichen, die sich über Geldspenden finanzieren. Für sie wäre der Erlass der Gebühren eine Erleichterung.
Suche nach Adressen
Manchmal scheitern die Kontaktaufnahmen mit den Spendern, weil sie umgezogen sind und vergessen haben, die neue Adresse anzugeben. Die muss dann beim Einwohnermeldeamt ermittelt werden. Aber das kostet Gebühren.
Bislang sind im Land Bremen neben Bund und anderen Ländern nur Religionsgemeisnchaften von Gebühren befreit.
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