
Geböllert werden darf im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr.
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Verbot von Feuerwerk wird ausgeweitet
Das Land Bremen hat eine neue landesweite Allgemeinverfügung erlassen, mit der Feuerwerk in bestimmten Bereichen verboten wird.
Verbot im Bereich des Zoo am Meer
Das Verbot von Feuerwerk besteht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Zusätzlich gibt es bereits ein Verbot im Bereich des Zoo am Meer. Zudem heißt es in der neuen Verordnung, dass das Silvesterfeuerwerk nur zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr, abgebrannt werden darf.
Kein Böllern im Bremer Schnoorviertel
In der Stadtgemeinde Bremen gilt ein striktes Verbot in zwei konkreten Bereichen: das Schnoorviertel und das Umfeld des Bremer Rathauses. Die neue Allgemeinverfügung löst die zuletzt gültige aus dem Jahr 2010 ab.