
Mit einem Teilzeitmodell wollte die BLG die Arbeit auf dem Autoterminal in Bremerhaven vor allem für Eltern kleiner Kinder attraktiver machen.
Foto: Scheer
Arbeitsgericht kippt Teilzeitmodell auf dem BLG-Autoterminal
Das zu Jahresbeginn eingeführte Teilzeitmodell auf dem BLG-Autoterminal verstößt gegen geltendes Tarifrecht. Das hat das Arbeitsgericht Bremerhaven festgestellt.
Verkürzte Sechs-Stunden-Schicht
Das Gericht gab einem Antrag der Gewerkschaft Verdi statt, die gegen das Arbeitszeitmodell geklagt hatte. Es sieht eine verkürzte Sechs-Stunden-Schicht für Teilzeitbeschäftigte vor, die sich nebenbei um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern. Die Gewerkschaft hatte bemängelt, dass keine Pausen vorgesehen sind.
Nicht ohne Zustimmung der Gewerkschaft
Vereinbart hatte die BLG das Teilzeitmodell mit dem Betriebsrat des BLG-Autoterminals. Nach Auffassung des Gerichts jedoch können Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen nicht ohne Zustimmung der Gewerkschaft getroffen werden. So sei es in den "Sonderbestimmungen für die Häfen im Lande Bremen" festgelegt. Die BLG will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Beschwerde einlegen wird.

Mit einem Teilzeitmodell wollte die BLG die Arbeit auf dem Autoterminal in Bremerhaven vor allem für Eltern kleiner Kinder attraktiver machen.
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