
Thomas Jürgewitz (AfD) ist mit seiner Klage gescheitert.
Foto: Scheer
Bremen: Thomas Jürgewitz (AfD) scheitert mit Klage
Der Bremerhavener AfD-Stadtverordneter Thomas Jürgewitz ist mit seiner Klage gegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen gescheitert.
Maske oder Test
Wenn am Mittwoch kommender Woche die Stadtverordneten im Fischbahnhof tagen, muss er draußen bleiben, wenn er sich der Maskenpflicht oder alternativ einem Schnelltest verweigert. Dieses Vorgehen ist rechtmäßig, urteilt das Gericht am Freitag.
Vorgehen rechtmäßig
Hintergrund der Klage ist ein Vorfall der Stadtverordnetenversammlung im April: Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren hatte dem AfD-Politiker den Zutritt zum Fischbahnhof verweigert, weil der das Hygienekonzept für nicht gültig betrachtete.
Von Haaren darf Auflagen anordnen
„Angesichts der objektiv bestehenden gesundheitlichen Risiken während der aktuellen Pandemielage“ sei der Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren berechtigt, „zur Minimierung dieser Risiken verbindliche Anordnungen zu treffen“, heißt es im Beschluss des Gerichts.
Beschwerde möglich
Die Kosten des Verfahrens muss Thomas Jürgewitz tragen. Innerhalb von zwei Wochen kann der AfD-Stadtverordnete Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht Bremen einlegen.