Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Bremen ist die 2G-Regel im Handel eine angemessene Maßnahme gegen die Omikron-Welle. Die Bremer Richter sehen die Sachlage anders als die Kollegen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Foto: Kneffel/dpa

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Bremen ist die 2G-Regel im Handel eine angemessene Maßnahme gegen die Omikron-Welle. Die Bremer Richter sehen die Sachlage anders als die Kollegen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Foto: Kneffel/dpa

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Bremerhaven

Bremer Richter bestätigen 2G-Regel im Einzelhandel

5. Januar 2022 // 17:21

Die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land Bremen ist zulässig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Bremen.

In Niedersachsen gekippt

Die Bremer Richter entschieden damit komplett anders als die Kollegen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das hatte Mitte Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.

Angst vor Omikron

Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig, hatten die Lüneburger Richter betont. Für die Bremer Richter ist hingegen angesichts der rasanten Omikron-Ausbreitung die 2G-Regelung angemessen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Anlass des Beschlusses war der Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens.

Alle Argumente der Richter lest Ihr in der NORDSEE-ZEITUNG.