
Laurenz Gollücke soll 30 Euro zahlen, weil er nach Geschäftsschluss auf einen Supermarkt-Parkplatz gefahren ist. Schilder weisen auf das Halteverbot hin - wenn auch nicht sehr groß, wie auf dem Foto zu sehen ist.
Foto: Brockmann
Bremerhaven: Achtung! Hier kostet eine Minute Parken 30 Euro
19 Minuten - so lange braucht Laurenz Gollücke, einen Hamburger und dazu Pommes Frites zu essen und etwas zu trinken. Der Verzehr kostet ihn aber 30 Euro extra - weil die Regeln auf manchen Parkplätzen in Bremerhaven immer sonderbarer werden.
Drei Frauen erhielten bei Obi Strafen von insgesamt 135 Euro für das längerfristige Parken ihrer Autos auf dem Baumarktparkplatz. Dies ist kein Einzelfall, da immer mehr Parkplätze durch Kameras und künstliche Intelligenz überwacht werden. Ein aktuelles Beispiel ist Laurenz Gollücke, der - beladen mit einem Fastfood-Menü - für einen kurzen Stopp auf einem Edeka-Parkplatz an der Weserstraße nach Ladenschluss 30 Euro Vertragsstrafe zahlen musste. Das Halteverbot wurde kürzlich eingeführt, und obwohl der Marktbetreiber sich nicht äußert, vermuten Anlieger, dass es dazu dient, Dauerparker und Pendler abzuhalten. Das Unternehmen „Parkdepot“ aus München überwacht den Parkplatz mit Kennzeichenerkennung. Tagsüber ist das Parken drei Stunden lang kostenlos, aber nach Geschäftsschluss gilt das Halteverbot.
„Parkdepot“ gibt an, individuelle Regelungen nach Kundenentscheidungen zu treffen, und betont, dass die Hinweisschilder gut sichtbar sind. Privatparkplätze unterliegen besonderen Regeln, und Verstöße gelten als Besitzstörung. Der ADAC erklärt, dass es sich bei Vertragsstrafen auf Privatgrund nicht um Bußgelder, sondern um rechtliche Maßnahmen handelt. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass Fahrzeughalter nicht verpflichtet sind, den Fahrer zu benennen, aber eine Unterlassungserklärung unterschreiben können, um weitere Verstöße zu verhindern.