
Das Verfahren wird von der Großen Strafkammer am Landgericht in Bremen verhandelt.
Foto: Masorat
Bremerhaven: Bleibt der Ehemann von Ekaterina B. tatverdächtig?
Die Verteidiger des Angeklagten im Bremerhavener Mordfall Ekaterina B. denken erneut darüber nach, die Freilassung ihres Klienten zu verlangen.
Gericht hat Antrag schon einmal abgelehnt
Die Verteidiger hatten bereits im November 2022 gefordert, ihren Mandanten aus der Haft zu entlassen, weil der ja nicht der Täter sein könne, wenn seine Mutter die Tat gestehe. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil es in der Aussage Widersprüche ausgemacht hatte und der 66-Jährigen nicht glaubte. Ihre Angaben hätten nicht gereicht, den Verdacht gegen ihren Sohn zu entkräften.
Erneut Zweifel an Aussage von Schwiegermutter
Ob nun die zweite Aussage der Frau und die Schilderungen des Rechtsmediziners dazu die Situation verändern, wollen die Anwälte nicht sagen. Der Gutachter hatte aber am Dienstag (3.1.23) erneut Zweifel an den Schilderungen von Ekaterinas Schwiegermutter geäußert.
Hauptverhandlung läuft mindestens bis März
Seit Ende August untersucht das Schwurgericht bereits, ob der 46 Jahre alte Angeklagte seine Ehefrau erwürgt und ihre Leichenteile entsorgt hat. Bis mindestens März soll die Hauptverhandlung noch dauern. Dutzende Zeugen wurden bereits gehört, am Donnerstag (5.1.23) sollten sollen Beamte der Mordkommission „Ekaterina“ in Bremen aussagen.
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