
Beim Besuch von Ämtern oder Behörden gilt in Warnstufe 4 die 3G-Regel.
Foto: Lothar Scheschonka
Bremerhaven
Bremerhaven ist ab Montag in Corona-Warnstufe 4
21. Januar 2022 // 13:59
Ab Montag greift Warnstufe 4 in Bremerhaven. Damit reagiert der Magistrat auf die steigenden Inzidenzen, sowohl bei den Neuinfektionen, als auch der Hospitalisierung.
Konkret ergeben sich durch den Wechsel von Warnstufe 3 in Warnstufe 4 zwei wesentliche Veränderungen:
- Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 500 Personen sind untersagt.
- Für Behördengänge gilt die 3G-Regel. Somit müssen Bürger beim Besuch von Ämtern oder Behörden einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereithalten. Als Testnachweis gilt entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum, oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen von der Regel sind Personen, die von der öffentlichen Einrichtung vorgeladen oder einbestellt werden.
Die 2G-Plus-Regel in Einrichtungen wie beispielsweise Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, körpernahen Dienstleistungen etc. gilt aufgrund der 30. Corona-Verordnung inzidenzunabhängig bereits seit heute verpflichtend. (pm/znn)