
In Bremen sind im vergangenen Jahr mehr als 1.100 minderjährige Geflüchtete angekommen, in Bremerhaven 15.
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Bremerhaven: Neue Rechtslage für unbegleitete Minderjährige geplant
Die Verteilung neu ankommender unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter soll zwischen Bremerhaven und Bremen ausgewogener werden.
Verhältnis 80 zu 20
Die Zuständigkeit für neu ankommende unbegleitete minderjährige Geflüchtete soll zwischen Bremen und Bremerhaven entsprechend der Einwohnerzahl beider Städte künftig im Verhältnis von 80 zu 20 aufgeteilt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den der Senat am Dienstag (7.2.) beschlossen hat. Der Entwurf soll noch in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament eingebracht werden.
Ankunftssituation verbessern
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: „In Bremen sind im vergangenen Jahr mehr als 1.100 junge Menschen angekommen, in Bremerhaven 15. Die Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete Minderjährige in Bremen ist regelmäßig sehr stark ausgelastet. Die gleichmäßige Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven soll dazu beitragen, die Ankunftssituation für die jungen Menschen spürbar zu verbessern."
Eigenständige Entscheidungen
Ziel ist es, die jungen Menschen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer der beiden Städte zuzuweisen. Sollte das Bundesland Bremen seiner Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel ausnahmsweise noch nicht nachgekommen sein, nimmt die jeweilige Stadt die Menschen dauerhaft auf. In allen anderen Fällen entscheiden Bremen und Bremerhaven eigenständig, ob die Geflüchteten in ein anderes Bundesland weitergeleitet werden oder ob sie in der jeweiligen Stadt bleiben.