
Auch Spanien, die Türkei sowie Teile von Portugal und Südfrankreich (Bild) gelten derzeit als Hochrisikogebiete.
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Bremerhaven: Pflichten für Reiserückkehrer
Bremerhaven mahnt Reiserückkehrer: Diese müssen sich vor der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet offiziell anmelden.
„Pandemie ist noch nicht vorbei“
Aus Sicht von Ronny Möckel, Leiter des Gesundheitsamts, hat die Stadt bisher gute Erfahrungen mit dem Verantwortungsgefühl von Reiserückkehrern gemacht. Möglich ist die Meldung online oder beim Amt. „Die Pandemie ist trotz steigender Impfquote, niedriger Krankenhausbelegung und moderater Inzidenzzahlen noch nicht vorbei“, mahnt Möckel. Daher gelte weiterhin die Anmeldepflicht nach Paragraf 3 der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Verstöße gelte als Ordnungswidrigkeit
„Danach sind Personen, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, verpflichtet, sich vor der Einreise bei der zuständigen Behörde zu melden“, erläutert Möckel. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Hochrisiko- und Virusvariantengebiete können auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI) eingesehen werden.
Pflichten nach dem Urlaub Bremerhaven mahnt Reiserückkehrer: Diese müssen sich vor der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet offiziell anmelden.