 
            Zu Bewährungsstrafen hat das Amtsgericht zwei Projektleiter der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft verurteilt. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass Mitarbeiter ohne Schutz im asbestverseuchten Gebäude gearbeitet haben.
Foto: Scheschonka
Bremerhavener Asbest-Skandal: Es gibt Bewährungsstrafen
Im Verfahren um den Asbest-Skandal bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft (FBG) liegen jetzt die Urteile vor: Zwei Projektleiter wurden zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Verurteilung
Das Amtsgericht hatte im Strafbefehlsverfahren die zwei leitenden Mitarbeiter wegen fahrlässiger Baugefährdung, fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie fahrlässiger Körperverletzung zu den Freiheitsstrafen verurteilt.
FBG schweigt
Die FBG gibt grundsätzlich keine Stellungnahme zu dem Vorfall ab. Das für die FBG zuständige Wirtschaftsressort wollte sich ebenfalls nicht zu den Bewährungsstrafen für die verurteilten Mitarbeitern äußern. Es betonte aber wegen andauernder Gerüchte über eine angebliche Verurteilung der FBG-Geschäftsführerin, dass die Ermittlungen gegen sie schön längst eingestellt worden seien.
Anklage bereits im März
Ende März hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Projektleiter. Anlass waren die Arbeiten im asbestbelasteten ehemaligen Nordsee-Verwaltungsgebäude an der Klußmannstraße.
Ohne Schutz Böden aufgerissen
Über 50 FBG-Mitarbeiter sollen Anfang 2016 ohne ausreichende Schutzmaßnahmen in dem Gebäude gearbeitet haben. Das Gericht stellte klar, dass die Projektleiter um die Asbestbelastung wussten. Trotzdem veranlassten die Kollegen dazu, Decken und Bodenbeläge aufzureißen.

Zu Bewährungsstrafen hat das Amtsgericht zwei Projektleiter der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft verurteilt. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass Mitarbeiter ohne Schutz im asbestverseuchten Gebäude gearbeitet haben.
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