
Jahrelang hat Gerd Menke problemlos seine Steuererklärung auf Papier abgegeben. Doch das Finanzamt forderte nun eine elektronische Übermittlung. Wie denn, fragt sich Menke, ohne Computer.
Foto: Schwan
Bremerhavener hat Stress mit der Steuererklärung
Jahrelang hat Gerd Menke aus Bremerhaven seine Steuererklärung selbst auf Papierformularen gemacht und eingereicht. Nun forderte ihn das Finanzamt auf, das elektronisch per Internet zu tun. Das sei gesetzlich geregelt. Aber der 58-Jährige hat gar keinen Computer. Nun gilt er als "Härtefall".
Angestellte und Rentner
Ja, das Finanzrecht schreibt vor, dass Einkünfte aus Selbstständigkeit, Kapitalvermögen und gewerblichen Betrieben, per Elster-Verfahren elektronisch eingereicht werden. Alle anderen, ob Angestellte oder Rentner, dürfen nach wie vor die Papierform nutzen. Im Land Bremen werden gut 58 Prozent aller Steuererklärungen elektronisch abgegeben.
Es gibt Härtefall-Ausnahmen
Doch es gibt für die elektronische Übermittlung per Elster-Verfahren eine gesetzliche Härtefallregelung. Wer keinen Computer hat, könnte darunter fallen. Und wer so niedrige Einkünfte hat, dass das Anschaffen eines Computers nicht zumutbar ist.
Was das Finanzressort des Landes Bremen dazu zu sagen hat, lest ihr in der NORDSEE-ZEITUNG am Dienstag.

Jahrelang hat Gerd Menke problemlos seine Steuererklärung auf Papier abgegeben. Doch das Finanzamt forderte nun eine elektronische Übermittlung. Wie denn, fragt sich Menke, ohne Computer.
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