
Die NABU-Mitglieder kritisieren, dass auch Tiere gejagt werden dürfen, die auf der Roten Liste stehen.
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Bremerhavener Naturschützer fordern radikale Kürzung der Jagdzeiten
Auf ihrer jährlichen Versammlung haben die Mitglieder des NABU in Bremerhaven „substantielle Änderungen des Bremer Landesjagdgesetzes“ gefordert.
Verbot des Tötens von Katzen und Hunden
Der NABU fordert eine radikale Kürzung der Jagdzeiten und der Liste der jagdbaren Arten sowie das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden durch Jäger. Auch soll es nach dem Willen der Naturschützer künftig einfacher sein, die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. „Man kann doch niemandem sinnvoll erklären, dass Hunde ab April angeleint werden müssen um das Wild nicht zu beunruhigen. Aber die Jäger dürfen ab 1. Mai die Rehböcke erschiessen, weil sie dann Trophäen auf dem Kopf tragen“, so Francesco-Hellmut Secci, Vorsitzender NABU Bremerhaven-Wesermünde.
Krickenten stehen auf der Roten Liste
Auch die Regelung, dass Katzen und Hunde von Jägern getötet werden dürfen, stehe in keinem Verhältnis zum Schaden, den wildernde Tiere anrichten. Krick- und Spießenten stehen auf der Roten Liste, dürfen im Land Bremen aber genauso bejagt werden wie Berg- und Trauerenten, die die Bundesregierung als „Verantwortungsarten“ der nationalen Biodiversitätsstrategie ansieht. „Bei einer vorbeifliegenden Ente die Art sicher zu erkennen, das können vielleicht eine Handvoll Leute in ganz Deutschland und das sind allesamt keine Jäger“, erklärt der NABU.