
Jan Timke wehrt sich gegen den Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro. Nun wird vor dem Amtsgericht Bremerhaven geklärt, ob er tatsächlich den Haftbefehl im Fall des Chemnitzer Totschlags auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Foto: Jaspersen/dpa
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„Bürger in Wut“ Timke zieht gegen Strafbefehl vor Gericht
Jan Timke, Chef der Bremerhavener „Bürger in Wut“ (BIW), zieht jetzt vor Gericht. Er will einen Strafbefehl über 6000 Euro nicht anerkennen.
Haftbefehl auf Facebook-Seite
Am 29. Juni wird der Streit nun vor dem Amtsgericht Bremerhaven ausgetragen. Bereits im August vergangenen Jahres war der Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erlassen worden, weil Timke auf seiner Facebook-Seite rechtswidrig den Haftbefehl mit den persönlichen Daten eines Mannes veröffentlicht hatte, der 2018 in Chemnitz nach einer tödlichen Messerattacke verhaftet worden war. Die Tötung war damals Auslöser für Demonstrationen und Ausschreitungen von Rechtsradikalen in Chemnitz. Timke betont, dass er das Foto von dem Haftbefehl nicht selbst hochgeladen hatte.
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„Bürger in Wut“ Timke zieht gegen Strafbefehl vor Gericht Jan Timke, Chef der „Bürger in Wut“ (BIW), will sich vor Gericht wehren. Er will den Strafbefehl über 6000 Euro nicht anerkennen.