
Ein 72-Jähriger hat in Lehe ein Portemonnaie gefunden und es vorbildlich bei der Polizei abgegeben.
Foto: Pleul/dpa (Symbolbild)
Ehrlicher Finder: 72-Jähriger findet Geldbörse und bringt sie zurück!
Ein 72-Jähriger hatte am Donnerstag in Lehe eine Geldbörse gefunden. Er kontaktierte die Polizei, da er das Portemonnaie nicht selbst vorbeibringen konnte. Die Beamten holten die Geldbörse ab und brachten sie zur 73-jährigen Eigentümerin.
Brieftasche beim Einkaufen verloren
Die Leherin gab an, ihre Brieftasche beim Einkaufen verloren zu haben. Zu ihrer Freude befanden sich alle Dokumente sowie das Bargeld in dreistelliger Höhe noch vollständig im Portemonnaie.
Hierzu der Hinweis der Polizei: Der Finder hat sich absolut korrekt und vorbildlich verhalten.
Was ist, wenn ich eine Geldbörse finde?
Neben der Möglichkeit, Fundsachen bei der Polizei abzugeben, ist das Fundamt der Stadt Bremerhaven im Stadthaus 5 (https://t1p.de/e062c) erster Ansprechpartner. Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch dem Eigentümer anzeigen. Ist der Eigentümer nicht ersichtlich, muss der Fund der Behörde, also dem Fundbüro, angezeigt werden. Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einbehält, macht sich strafbar.
Unterschlagung - auch Fundunterschlagung - ist ein Vergehen. Beim Einstecken einer gefundenen Sache in der Absicht, diese zu behalten, ist der Tatbestand erfüllt. Nicht jedoch dann, wenn man vorhat, die Sache dem Eigentümer zurückzubringen oder zumindest beim Fundbüro oder der Polizei abzugeben.
Die Polizei und Verbraucherschützer raten hingegen davon ab, Fundsachen in sozialen Netzwerken oder über Messenger-Dienste zu posten, statt sie abzugeben.
Ich habe meine Geldbörse verloren, und nun?
Was man tun sollte, wenn man selbst etwas verloren hat, hat die Polizei unter https://t1p.de/vimx7 zusammengefasst