
Nach welchen Plänen das Deutsche Schiffahrtsmuseum erweitert wird, ist auch nach dem Gerichtsurteil noch nicht raus. Foto Scheschonka
Foto: Foto: Paul Zinken/dpa
Erbitterter Streit ums Deutsche Schiffahrtsmuseum
Um die Erweiterung des Deutschen Schiffahrtsmuseums (DSM) schwelt hinter den Kulissen ein erbitterter Streit. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der Berliner Architekt Dietrich Bangert. Er hatte den 2008 ausgeschriebenen Architektenwettbewerb gewonnen, sollte bei der späteren Umsetzung aber offenbar ausgebootet werden. Dagegen hat er sich juristisch gewehrt. Das Oberlandesgericht gab ihm nun Recht.
Finanzierung schwieriger als erwartet
Bangert zeichnet bereits für die erste Erweiterung des 1970 nach den Plänen von Hans Scharoun errichteten Museums verantwortlich. 2008 gewann er bei internationaler Beteiligung auch den Wettbewerb für die zweite geplante Erweiterung. Der Auftrag wurde seinerzeit aber noch nicht erteilt, weil die Finanzierung sich schwieriger als gedacht gestaltete. Schließlich hob der Auslober das gesamte Vergabeverfahren mit der Begründung auf, der Planungsstand habe sich inzwischen so weit von Bangerts Ursprüngen entfernt, dass eine Urheberschaft dafür nicht mehr bestehe.
Gericht kommt zu einem anderen Urteil
Das Hanseatische Oberlandesgericht kommt in seinem Urteil zu einem anderen Schluss. Die Begründung mit den geänderten Anforderungen sei nicht stichhaltig, heißt es da. Die Aufhebung des Verfahrens sei daher rechtswidrig.
Unterschiedliche Interpretationen des Urteils
Bangerts Anwälte, die Berliner Wirtschaftskanzlei Raue, zieht daraus den Schluss, dass das Museum nun mit dem Architekten einen Vertrag schließen und ihn mit der Umsetzung beauftragen müsse. „Müssen wir nicht“, meint DSM-Direktorin Dr. Sunhild Kleingärtner. Es bestehe keine Verpflichtung, die im Jahr 2008 begonnene Planung fort- oder umzusetzen.

Nach welchen Plänen das Deutsche Schiffahrtsmuseum erweitert wird, ist auch nach dem Gerichtsurteil noch nicht raus. Foto Scheschonka
Foto: Foto: Paul Zinken/dpa