
Jan Timke wurde freigesprochen.
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Freispruch für BIW-Chef Jan Timke
Jan Timke, Chef der „Bürger in Wut“ ist freigesprochen worden. Dass er selbst rechtswidrig einen Haftbefehl ins Netz gestellt hat, war nicht zu beweisen.
Richterin: Objektive Beweisführung nicht möglich
„Es spricht vieles dafür, dass Sie es waren“, bemerkte Richterin Susanne König in ihrer mündlichen Begründung. „Wir hätten uns auch konstruktivere Angaben gewünscht, wer es denn war oder gewesen sein könnte.“ Aber letztlich sei eine objektive Beweisführung nicht möglich, da Timkes Facebook-Account wie bei vielen Politikern von einem Team geführt werde.
Rechtswidrig veröffentlicht
Auf Timkes Facebook-Seite war nach einer Messerattacke in Chemnitz im August 2018 rechtswidrig der Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen veröffentlicht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb die Bremerhavener Wohnung des Abgeordneten durchsucht und ihm einen Strafbefehl über 6000 Euro zugestellt.
Verfahren nicht politisch motiviert
Timke hatte vor Gericht argumentiert, die Durchsuchung sei unverhältnismäßig und politisch motiviert gewesen. Dies wies die Richterin zurück: „Die Schelte ergibt keinen Sinn.“
Freispruch für BIW-Chef Jan Timke Jan Timke, Chef der „Bürger in Wut“ ist vor dem Amtsgericht Bremerhaven freigesprochen worden. Dass er selbst rechtswidrig einen Haftbefehl ins Netz gestellt hat, war nicht objektiv zu beweisen. Die Richterin meldete allerdings Zweifel an der Argumentation des Anmgeklagten an.