
Am Montag greifen auch in Bremerhaven Friseure wieder zu Kamm und Schere und öffnen ihre Salons. Zuvor sollen sie aber prüfen, ob alles coronakonform ist.
Foto: Hörhager/dpa
Friseure sollen ihre Hygienekonzepte überprüfen
Bevor die Friseure am Montag wieder ihre Salons eröffnen, sollen sie noch mal ihre Hygienekonzepte prüfen, forderte der Senat am Freitag.
Gefährdung beurteilen
Bevor am Montag die Friseurbetriebe im Land Bremen wieder öffnen dürfen, sollen sie noch einmal ihre Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte prüfen. Darauf hat am Freitag des Gesundheitsressort hingewiesen.
Erhöhte Infektionsgefahr
Zu beachten sind die Hygieneregelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Besonders wegen der erhöhten Infektionsgefahr durch die Virusmutationen seien die Regelungen der Verordnung „dringend umzusetzen“, heißt es in einer Mitteilung der Senatspressestelle.
10 Quadratmeter pro Person
Über die bisherigen Infektionsschutzregelungen ist besonders die angepasste Raumbelegung zu berücksichtigen. Nach der Corona-ArbSchV gilt für Räume, die von mehreren Personen benutzt werden, eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro anwesende Person. Somit sind für einen Friseur und einen Kunden 20 Quadratmeter als Mindestfläche vorzusehen.
Verstärkte Lüftung des Salons
Sprechen betriebsbedingte Gründe wie zum Beispiel die kleinere Grundfläche des Salons dagegen, so sind andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die einen gleichwertigen Schutz vor Infektionen bieten. Dies können unter anderem eine verstärkte Lüftung oder eine andere Anordnung des Arbeitsplatzes sein.