
Rechtsanwalt Renke Havekost von der Kanzlei Dr. Schmel sagt: Es gibt kein Auskunftsrecht, ob mein Friseur geimpft ist.
Foto: Ralf Masorat
Gibt es ein Auskunftsrecht, ob mein Zahnarzt geimpft ist?
Habe ich ein Recht darauf zu erfahren, ob mein Zahnarzt gegen Corona geimpft ist? Wie sieht es aus bei Friseuren?
„Keine Verpflichtung“
„Grundsätzlich besteht unter Fremden natürlich keine Verpflichtung, einem anderen Auskunft über den Impfstatus zu erteilen“, sagt Rechtsanwalt Renke Havekost von der Kanzlei Dr. Schmel.
Vertragsfreiheit
„Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass bei Berufsgruppen wie Zahnärzten, Friseuren und anderen grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht“, sagt Havekost. „Es ist also jedem Kunden oder Patienten freigestellt zu kommunizieren, dass er nur nach Auskunftserteilung über den Impfstatus des Zahnarztes beziehungsweise des Friseurs bereit ist, sich dort in Behandlung zu begeben.“
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