
Orlando Horvat, Mitarbeiter des KBR, nimmt am Service-Punkt ein Paket für einen Patienten entgegen. Durch das Besuchsverbot gelten neue Regeln für den Zugang zu den Kliniken.
Foto: Lammers/Archiv
Hohe Corona-Inzidenzen: In Kliniken gilt ein Besuchsverbot
Wegen der hohen Corona-Inzidenzen gilt in den Bremerhavener Kliniken wieder ein Besuchsverbot. Ausnahmen gibt es nur in Notfällen.
Die Ärzte entscheiden
„Ausnahmen vom Besuchsverbot sind im Bereich der Intensivstationen, Pädiatrie und in Palliativsituationen nach Rücksprachen mit der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt möglich“, sagt der Sprecher des Klinikums Reinkenheide (KBR), Henning Meyer. Dabei ist mindestens ein aktueller Corona-Tagestest notwendig.
2G-plus-Regelung
Auch in den Bremerhavener Ameos-Kliniken gibt es Ausnahmen: „In begründeten Notfällen, zum Beispiel bei Minderjährigen oder schwerstkranken oder sterbenden Patienten kann von diesem Besuchsverbot abgewichen werden““, erläutert Ameos-Sprecher Marco Graudenz. „Für diese Notfall-Besuche gilt die 2G-plus-Regelung. Eine Booster-Impfung befreit nicht von der Testpflicht“, so der Sprecher.
Wie die Kliniken trotz des Besuchsverbots den Wäschewechsel für Patienten organisiert haben, lest Ihr im kostenlosen Artikel bei NORD|ERLESEN.