
Rechtsanwalt Peter Grün beantwortet Rechtsfragen rund um die Coronakrise.
Foto: privat
Ihre Fragen zur Corona-Krise? Nord24-Experten antworten
Sie fragen - Experten antworten: Zur Corona-Krise haben uns viele Fragen erreicht. Wie sieht es zum Beispiel mit der Erstattung des Reisepreises aus?
Reise abgesagt
Ein Leser fragt: Am 16. März wollte ich eine zehntägige Busreise nach Nordhessen machen. Abfahrt sollte früh morgens sein. Da der Veranstalter sich nicht gerührt hat, habe ich vorsorglich die Reise am 15. März abends gegen 18 Uhr abgesagt. Welche Chance habe ich, den Reisepreis erstattet zu bekommen?
Rechtsanwalt antwortet
Der Zevener Rechtsanwalt Peter Grün sagt: Eine Reise kann bereits vor Antritt kostenfrei gekündigt werden, wenn ein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Unter höherer Gewalt wird ein zum Zeitpunkt der Buchung der Reise nicht vorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis verstanden. Die Rechtsprechung erkennt einen Fall höherer Gewalt an, wenn eine Gefährdung der Gesundheit nachweisbar ist.
Gute Chancen auf Erstattung
Im Fall von Epidemien hab der Bundesgerichtshof bereits einen Fall der höheren Gewalt bejaht. „Wenn die Corona-Krise bei Buchung Ihrer Reise also noch nicht absehbar war, haben Sie gute Chancen, Ihren Reisepreis erstattet zu bekommen“, sagt Grün.
Wenn Sie Fragen rund um die Corona-Krise haben, mailen Sie gerne an experte@nordsee-zeitung.de. Wir leiten Ihre Fragen weiter und beantworten sie an dieser Stelle. Mehr Antworten unserer Experten lest ihr am Dienstag in der NORDSEE-ZEITUNG und schon jetzt auf www.norderlesen.de